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Der Verhaltenskodex - Die Grundstücke - Das Gelände

 

Der, Die, Das - Wer, Wie, Was - Wieso, Weshalb, Warum - den Rest werden die Meisten von Ihnen kennen, oder?

Hier ein paar Fakten zum Weinberg Glienick, die Jeder wissen kann und um deren Berücksichtigung an dieser Stelle gebeten wird:

 

Grunsätzlich befindet sich das gesamte Gelände in Privatbesitz - bis auf zwei Ausnahmen.

Zum Einen der aus Glienick kommende Weinbergweg, der östlich um den Weinberg herum bis ans untere Ende des nördlichen Abhangs verläuft und dort endet.

Zum Anderen kommt aus Werben der Lindenweg, der über die L79 verlängert bis an das Grundstück 154 reicht und dort auch als Sackgasse endet.

 

Landesvermessung und Geobasisinformation BrandenburgZum besseren Verständnis klicken Sie bitte auf das Symbol der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg.

 

Auf der dort dargestellten Karte sind Weinbergweg von Süden kommend, sowie Lindenweg von Südwesten kommend - laut den aktuellen Flurkarten - genau einzusehen.

 

Über die Einstellungsmöglichkeiten im linken Menü lassen sich zum Beispiel auch topografische Karten abrufen.

Wenn Sie unter "Kartenebenen" bei "Digitales Geländemodell" die Auswahl "DGM" aktivieren, dann wird erst deutlich, welche Ausmaße der jahrelange Kiesabbau angenommen hat.

Die Luftaufnahme stammt vom Mai 2023 - ist aus heutiger Sicht ein Rückblick. Das Digitale Geländemodell sogar aus dem Jahr 2009.

 

Lindenweg und Weinbergweg sind öffentliche Wege mit Widmung und damit Eigentum der Gemeinde Glienick bzw. der Stadt Zossen.

Beide Wege sind in diesem Bereich für den KFZ-Verkehr gesperrt und nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad nutzbar- im unteren Luftbild blau eingezeichnet.

Ausnahmen bestehen hier für die Forst- und Landwirtschaft, die Jagdgenossenschaft, sowie für Grundstückseigentümer.

 

Alle anderen Wege sind Privatwege der einzelnen Grundstückseigentümer - im folgenden Luftbild rot eingezeichnet.

 

Wegeplan Weinberg Glienick

 

Die Nutzung von Privatwegen auf und um den Weinberg Glienick erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften dabei für ihre Kinder.

Auf die hier eingezeichneten Wege bitten die Grundstückseigentümer Rücksicht zu nehmen.

 

Das Entsorgen von Abfall oder sonstigen "Zivilisationshinterlassenschaften" ist nicht nur Verantwortungslos, sondern auch unerwünscht.

Unerwünscht ist auch das Betreten der ehemaligen Kiesgrube und jeglicher Vandalismus.

 

Die Grundstückseigentümer behalten sich das Recht vor, Verstöße mit einem Grundstücksverweis zu ahnden.

Bei schwereren Verstößen kann es auch zu einer polizeilichen Anzeige kommen.

 

Wir bitten alle Besucher auf den Erhalt des Weinberg Glienick zu achten,
um diesen einmaligen Ausblick auf das Umland auch für nachfolgende Generationen zu bewahren.

 

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